Fachgespräch  zum Thema "Waffenrecht für Sportschützen"

am 19.02.2001 im Schützenhaus in Eisenach.

Als Kreisschützenmeister vom "Wartburgschützenkreis" e.V. habe ich dieses Fachgespräch  organisiert.

Daran nahm der von mir geladene Personenkreis teil:

Innenminister, Herr Christian Köckert, der Landrat des Wartburgkreises Herr Dr. Martin Kaspari, die für den Wartburgkreis zuständigen Mitglieder des Deutschen Bundestages und des Thüringer Landtages, der Präsident des TSB, Theodor Bonsack, Vizepräsident Waffenrecht, Lothar Hausburg,  Marc Roth vom Forum Waffenrecht, die Vorsitzenden der Kreissportbünde Eisenach und Bad Salzungen,  vom  „Wartburgschützenkreis“ e.V. Kreisschützenmeister, Stellvertreter und Rechtsanwalt Reinhard Becker;

In meiner Einladung habe ich  Angebot und Thema klar formuliert:

"...Durch den Präsidenten des Deutschen Schützenbundes Herrn Josef Ambacher ist mir bekannt, dass der aktuelle Entwurf zum neuen Waffengesetz des Bundesinnenministers  den Innenministerien zur Stellungnahme vorliegt.

Nun möchte ich mit den Mitgliedern des Deutschen Bundestages und des Thüringer Landtages über dieses Thema ein Fachgespräch durchführen. Damit möchte ich Ihnen die Möglichkeit anbieten an der Basis sachkundige Erfahrungen zu sammeln. Sachkundigkeit können Sie erwarten, denn aus dem Schützenwesen werden daran hochqualifizierte Personen teilnehmen, die über langjährige Erfahrungen verfügen. Darunter auch Rechtsanwälte, die sachkundiges Faktenmaterial zusammengestellt haben.

Ein offener und sachlicher Dialog zwischen Sportschützen und Ihnen, als die gewählten Vertreter des Volkes, ist unser Ziel.

Thema dieses Fachgespräches:

- Standpunkt der Sportschützen zum Waffenrecht für Sportschützen (legaler Waffenbesitz ) und seinem Verhältnis zur inneren Sicherheit.

- Waffengesetze und ihre Auswirkungen auf die Entwicklung der Kriminalität mit  Schusswaffen und den illegalen Waffenbesitz."

Von seitens der Presse war nur eine Journalistin anwesend. Der von Ihr geschriebene Bericht  über dieses Fachgespräch erschien am 08.03.01 in der Tageszeitung  "Freies Wort". Siehe untenstehende Kopie.

Dazu darf ich anmerken, das diese Journalistin von Ihrer Grundeinstellung Pazifistin ist. Man kann also davon ausgehen, dass sie dieses Gespräch aufmerksam  verfolgte. Weitere Reporter waren weder geladen noch anwesend.

In der Zeitschrift "Visier" wurde jedoch sehr negativ über den Verlauf dieses Fachgespräches geschrieben.

Aus meinem  Gespräch mit Rechtsanwalt Reinhard Becker konnte ich auch sein Unverständnis über den Artikel im Visier vernehmen. Er fand es sehr unfair, dass gerade ich  - als Initiator dieser Gesprächsrunde - so mies gemacht wurde.

Ich wurde nur mit meiner Äußerung zu den 5 Halbautomaten erwähnt. Dies ist jedoch aus dem Zusammenhang herausgelöst: Fakt ist, daß ich auf die betreffende Frage eines Abgeordneten gesagt habe  "...es ist mir übel geworden als ich das im Gesetzentwurf gelesen habe...". Im weiteren habe ich jedoch erklärt das ich gegen eine zahlenmäßige Festschreibung im Gesetz bin  "... Schwerpunkt muß das sportliche Bedürfnis der jeweiligen Sportschützen haben!"

Wenn man sich das richtig überlegt, wird man mir recht geben, daß eine zahlenmäßige Festschreibung im Gesetz für Sportschützen zu unnötigen bürokratischen Hürden führen kann. Denn, was nützt es einem Pistolenschützen, wenn bei einer festgesetzten Anzahl Schluß ist und er ja die Möglichkeit hätte statt dessen Halbautomaten oder andere Langwaffen kaufen zu können? Ebenso würde es auch den Gewehrschützen gehen.  Also, kann ich mich mit meiner Haltung doch nicht im Widerspruch zu den Interessen der Sportschützen befinden, wenn ich mich dafür einsetze, daß im neuen Waffengesetz das Bedürfnis der jeweiligen Sportschützen mehr Bedeutung bekommt. Übrigens hat auch der Präsident des TSB Herr, Theodor Bonsack in dieser Richtung plädiert (siehe Artikel).

Es wird ja auch angedacht, dass wir die Aufbewahrung der Waffen bei unseren Schützen kontrollieren sollen.

Dagegen hat sich  Präsident Theodor Bonsack entschieden gewehrt. Auch ich bin dagegen und habe rechtliche Bedenken geäußert. Wir sind dazu rein rechtlich vom Gesetzgeber nicht befugt. Anhand eines tragischen Vorfalls vor wenigen Jahren habe ich auf solche Konsequenzen aufmerksam gemacht.

Zu den positiven Ergebnissen kann ich aufzählen, dass bei diesem Gespräch, mit hochrangiger Beteiligung, Einigkeit darüber bestand, dass vom legalen Waffenbesitz keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.

Dazu hat auch das Auftreten von Rechtsanwalt Reinhard Becker beigetragen, der ein überzeugendes repräsentatives Faktenmaterial an die Anwesenden verteilte. Siehe auch  www.wartburgschuetzenkreis.de  und SV Eisenach.

Es war ein Gedankenaustausch mit dem Ergebnis, daß wir vom Innenminister (siehe Artikel) und auch von den Abgeordneten die Zusage für ein weiteres Gespräch erhalten haben. Dazu wollen sie uns zur Vorbereitung den neuen Gesetzentwurf zukommen lassen. Ich denke das mit meiner Initiative eine gute Brücke zu den Politikern gebaut wurde. Diese will ich mir durch "Miesmacher" nicht zerstören lassen. Ich werde weitermachen! Dabei bin ich für sachliche Hinweise dankbar.    Es soll ja Leute geben die können nur das kritisieren was andere machen!

Da kein weiterer Reporter anwesend war, komme ich zu der Vermutung, daß der Artikel im Visier nicht auf eine saubere  journalistische Art und Weise entstanden ist - der "Schreiberling" hat es versäumt seine Quellen anzugeben.

Muss ich mich  auch vor  Wanzen  aus den "eigenen Reihen" schützen?  Was vertritt derjenige wohl für Interessen, der sich dafür verwendet  Initiatoren für  Fachgespräche mit Politikern und Interessenvertreter des Waffenrechts für Sportschützen, sowie das positive Ergebnis dieses Gesprächs so in den Dreck zu schmieren ???

mit freundlichem Schützengruß                                        Reinhard Wilhelm

       -  Gut Schuß -                                                                                     Kreisschützenmeister                

Kopie des Artikels aus der Tageszeitung  „Freies Wort“ vom 08.03.2001

über das Fachgespräch zum Thema „Waffenrecht für Sportschützen am „ 19.02.2001